Die wichtigsten Arbeitsschritte zum Konzernabschluss

12.10.2018 | Blog, Konsolidierung

Der Konzernabschluss ist der Jahres- oder Zwischenabschluss eines Konzerns. Im Konzernabschluss werden die verschiedenen Unternehmen eines Konzerns zu einem fiktiven, einheitlichen Unternehmen zusammengefasst. Doch warum macht man das? Inneralb eines Konzerns gibt es diverse Verflechtungen und Abhängigkeiten der einzelnen Tochterunternehmen. Betrachtet man nun jedes Unternehmen für sich allein, erhält man keine Aussagen zur Gesamtlage des Konzerns. Der gemeinsame Konzernabschluss ermöglicht schlicht einen ganzheitlichen, unverfälschten Blick. Wir verraten Ihnen wichtige Arbeitsschritte bei der Erstellung eines Konzernabschlusses.

Schritt 1: Beurteilen Sie, ob Sie aufstellungspflichtig sind!

Denn nicht alle Unternehmen sind verpflichtet einen Konzernabschluss zu erstellen. Sind verschiedene Bedingungen gemäß HGB § 293 erfüllt, sind Sie eventuell von der Pflicht befreit. Zwingend erforderlich ist der Konzernabschluss, wenn das Mutterunternehmen oder ein in dessen Konzernabschluss einbezogenes Tochterunternehmen am Abschlussstichtag kapitalmarktorientiert im Sinn des § 264d ist oder es den Vorschriften des Ersten oder Zweiten Unterabschnitts des Vierten Abschnitts unterworfen ist.

Schritt 2: Grenzen Sie Ihren Konsolidierungskreis ab!

Laut § 294 HGB gehören insbesondere das Mutterunternehmen und sämtliche Tochterunternehmen dazu. Auch Joint Ventures, Beteiligungen und andere assoziierte Unternehmen können mit einbezogen werden.

Schritt 3: Vereinheitlichen Sie die einzubeziehenden Abschlüsse!

  • Vereinheitlichung der Bilanzstichtage auf den Stichtag des Mutterkonzerns
  • Anpassung an Rechnungslegungsvorschriften des Mutterunternehmens
  • Vereinheitlichung der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweispraktiken
  • Umrechung der auf fremde Währung lautenden Einzelabschlüsse in Konzernwährung

Schritt 4: Erstellen Sie den Summenabschluss!

Auch der Summenabschluss gehört zu den Pflichtaufgaben zur Erstellung des Konzernabschlusses. Dieser besteht aus der Summenbilanz und der Summen-GuV. Hier werden alle Einzelabschlüsse  aufaddiert.

Schritt 5: Nun geht’s ans Eingemachte

Auf Basis des Summenabschlusses erfolgt die eigentliche Konsolidierung. Bei der Konsoliderung rechnen Sie die konzerninternen Verpflechtungen heraus. Dies tun Sie durch folgende Konsolidierungen:

  • Der Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Erträge und Aufwände von Tochtergesellschaften werden hierbei aufgerechnet.
  • Der Schuldenkonsolidierung. Hierbei werden konzerninterne Forderungen/Verbindlichkeiten herausgerechnet.
  • Der Zwischenergebniseliminierung. Dabei werden konzerninterne Lieferungen  und somit alle Gewinne, die durch Geschäfte innerhalb des Konzern entstanden sind, herausgerechnet.
  • der Kapitalkonsolidierung. Hierbei werden die Beteiligungen des Mutterunternehmens mit dem Eigenkapital der Tochterunternehmen verrechnet.

Schritt 6: Das Feintunig

Nach der eigentlichen Konsoliderung erfolgen ergänzende Maßnahmen wie beispielsweise:

  • die Equity-Bewertung von Beteiligungsgesellschaften
  • die Bildung latenter Steuern
  • die Aufstellung des Konzernanhangs, der Kapitalflussrechnung sowie der Spiegel

Schritt 7: Geschafft – Der Konzernabschluss

Herzlichen Glückwunsch, sofern Sie alle Schritte gewissenhaft erledigt haben, liegt vor Ihnen nun der fertige Konzernabschluss. Wir empfehlen Ihnen ausreichend Zeit für die Konsolidierung einzuplanen.  Denn die Abstimmung mit den einzelnen Tochterunternehmen benötigt einen hohen Kommunikationsaufwand. Projektpläne helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Eine professionelle Konsolidierungssoftware unterstützt Sie in allen Phasen auf dem Weg zu Ihrem Konzernabschluss.